Vergehen von Arbeitnehmern
Im Bereich des Arbeitsrechts werden wir für Sie bei folgenden Verdachtsmomenten tätig:
- Unberechtigte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
- Diebstahl, Unterschlagung, Veruntreuung
- Schwarzarbeit
- Spesenbetrug
- ungenehmigte Tätigkeit für Konkurrenzunternehmen
- Verrat von Betriebsgeheimnissen
- Nebenjob, trotz Nebenjobverbots
Es ist heute leider oftmals eine Tatsache, dass Moral und Loyalität vieler Mitarbeiter im Laufe der Zeit sinken. Einsatz für sein Unternehmen zu bringen ist nicht mehr immer zeitgemäß, alleine der persönliche Vorteil zählt. So ist es nicht verwunderlich, dass Schätzungen von renommierten Wirtschaftsexperten den materiellen Schaden durch Wirtschaftskriminalität größer beziffern, als alle sonstige gegenständliche Kriminalität zusammengenommen.
Der Schaden durch "Blaumacher, Personaldiebstahl, Unterschlagung oder sonstige kriminelle Aktivität von Mitarbeitern liegt hier nach Angaben der Polizeigewerkschaft bereits in dreistelliger Milliardenhöhe.
Nutzen Sie unsere langjährige Berufserfahrung und Fachkompetenz für Ihre Zwecke und optimieren Sie Ihren Gewinn und nicht den Gewinn krimineller Elemente.
Übrigens:
Die Kosten eines Detektiveinsatzes können dem Arbeitnehmer vor Gericht, als Kosten der Beweismittelerbringung, auferlegt werden.

