Unterhalt trotz „Leichenwäsche“
Kein Einkommen außer der staatlichen Sozialleistungen beziehe seine Ex-Frau.
Glauben wollte er das nicht und beauftragte unsere Detektive mit der Observation der Frau.
Bereits in den frühen Morgenstunden konnten die Detektive die Frau beim Verlassen ihrer Wohnanschrift feststellen.
Auf direktem Weg fuhr diese tagtäglich in ein Bestattungsunternehmen um dort täglich ca. 8-9 Stunden im verborgenen tätig zu sein.
Damit begründete sich auch, das zuvor festgestellte intensive Ausschütteln der Kleidung aus dem Fenster welches wohl offenbar dem entfernen des Leichengeruchs diente.
Ehegattenunterhalt gibt es für diese Frau erst mal keinen mehr...

